- Das Recht der Eingliederungshilfe wurde durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in weiten Teilen zum 1. Januar 2020 neu geregelt.Es ist nicht mehr Bestandteil der Sozialhilfe im Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII).
- Es ist jetzt in Teil 2 des Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) zu finden.
- Eine der wesentlichsten Änderungen betrifft die Trennung der Fachleistung der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen.
- Hinzu kommen wichtige Änderungen durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz.