In verfahrensrechtlicher Hinsicht setzt die Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen die vorherige Durchführung eines Gesamtplanverfahrens voraus; in bestimmten Konstellationen ist alternativ oder zusätzlich ein Teilhabeplanverfahren erforderlich.
Wer bekommt Leistungen der Eingliederungshilfe?
Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, an der Gesellschaft teilzuhaben (wesentliche Behinderung) oder die von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. „Wer bekommt Leistungen der Eingliederungshilfe?“ weiterlesen
Welche Leistungen der Eingliederungshilfe sind kostenfrei?
Bei bestimmten, gesetzlich abschließend benannten Leistungen müssen der leistungsberechtigte Mensch oder die Eltern eines minderjährigen Kindes mit Behinderung weder einen Teil ihres Einkommens noch vorhandenes Vermögen zur Finanzierung der Leistung einsetzen. Der Träger der Eingliederungshilfe muss diese Leistungen kostenfrei gewähren.
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Welche Leistungen gibt es in der Eingliederungshilfe?
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind sehr vielfältig. Bisher waren die Regelungen in verschiedenen Gesetzen zu finden, was sehr unübersichtlich war. „Welche Leistungen gibt es in der Eingliederungshilfe?“ weiterlesen
Wie stehen Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren zueinander?
Leistungen der Eingliederungshilfe sind auch Teilhabeleistungen nach Teil 1 des SGB IX.
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Wunsch und Wahlrecht
Ein wichtiger Grundsatz im Recht der Eingliederungshilfe ist das Wunsch- und Wahlrecht, das in § 104 Abs. 2 und 3 SGB IX geregelt ist. „Wunsch und Wahlrecht“ weiterlesen