Verfahrensrecht

In verfahrensrechtlicher Hinsicht setzt die Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen die vorherige Durchführung eines Gesamtplanverfahrens voraus; in bestimmten Konstellationen ist alternativ oder zusätzlich ein Teilhabeplanverfahren erforderlich.

Welche Leistungen der Eingliederungshilfe sind kostenfrei?

Bei bestimmten, gesetzlich abschließend benannten Leistungen müssen der leistungsberechtigte Mensch oder die Eltern eines minderjährigen Kindes mit Behinderung weder einen Teil ihres Einkommens noch vorhandenes Vermögen zur Finanzierung der Leistung einsetzen. Der Träger der Eingliederungshilfe muss diese Leistungen kostenfrei gewähren.

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