Um festzustellen, welchen individuellen Unterstützungsbedarf ein Mensch mit Behinderung hat, gibt es Bedarfsermittlungsinstrumente.
Mit dem BTHG hat der Gesetzgeber die Träger der Eingliederungshilfe verpflichtet, den individuellen Bedarf mit Hilfe eines Instruments zu ermitteln, das sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) orientiert.