Welche Leistungen der Eingliederungshilfe sind kostenfrei?

Bei bestimmten, gesetzlich abschließend benannten Leistungen müssen der leistungsberechtigte Mensch oder die Eltern eines minderjährigen Kindes mit Behinderung weder einen Teil ihres Einkommens noch vorhandenes Vermögen zur Finanzierung der Leistung einsetzen. Der Träger der Eingliederungshilfe muss diese Leistungen kostenfrei gewähren.

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