Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen daneben Leistungen zur Teilhabe an Bildung. Diese sind in § 112 SGB IX geregelt. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten hierüber die aufgrund ihrer Behinderung notwendige Unterstützung in der Schule, bei der Ausbildung oder im Studium.

Wichtigste Leistungen für Kinder mit geistiger Behinderung ist die Schulbegleitung. Zu dieser Leistung gehört ab 1. Januar 2020 auch die Unterstützung am Nachmittag in einer Offenen Ganztagsschule. Neu ist auch hier eine Regelung zum sogenannten „Poolen“. Das bedeutet, dass eine Leistung von zwei Kindern/Jugendlichen mit Behinderung gemeinsam in Anspruch genommen wird.

Beispiel: Zwei Kinder mit Behinderung besuchen die gleiche Klasse einer Grundschule. Eine Schulbegleiter*in kann beide Kinder gemeinsam im Unterricht unterstützen, wenn der Unterstützungsbedarf der Kinder das zulässt und es für beide zumutbar ist.

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