Unterhaltsbeitrag für die Leistungen der Eingliederungshilfe?

Bisher mussten Eltern volljähriger Kinder mit Behinderung für die Leistungen der Eingliederungshilfe, die ihr Kind bezieht, einen Unterhaltsbeitrag zahlen. Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz wird dieser Unterhaltsbeitrag nun vollständig gestrichen – unabhängig vom Jahreseinkommen der Eltern. Eltern müssen daher ab 2020 keinen Beitrag mehr zu den Eingliederungshilfeleistungen ihres erwachsenen Kindes leisten.

Hinweis: Wenn das volljährige Kind mit Behinderung neben den Leistungen der Eingliederungshilfe auch Leistungen nach dem SGB XII wie Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe zur Pflege bekommt, müssen Eltern für diese SGB XII-Leistungen nur noch einen Unterhaltsbeitrag von 28,43 Euro bzw. 36,97 Euro zahlen, wenn ihr Jahreseinkommen jeweils über 100.000 Euro liegt (§ 94 Abs. 1a und Abs. 2 SGB XII). Liegt ihr Jahreseinkommen jeweils darunter, müssen sie auch für diese Leistungen keinen Unterhaltsbeitrag mehr leisten.

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